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Da Amateurfunk ein Funkdienst ist müssen auch einige Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden. Den Nachweiß über die Kentniße dieser legt der Amateurfunker bei der Prüfung zur Funklizenz bei der obersten Fernmeldebehörde ab.
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Aber keine Angst Sie müssen kein Jurist sein um die Amateurfunk-Lizenz zu erreichen. Wenn Sie einen Führerschein machen müssen Sie ja auch nicht die ganze STVO bzw. das KFG auswendig können. Also keine Angst es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht.
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Sie können wenn Sie die Link's unten anwählen, einige der wichtigen Gesetze und Verordnungen direkt von der Internet-Seiten des Bundes-Ministeriums downloaden bzw. einsehen. Verwenden Sei die Schaltfläche zurück in Ihren Browser um zu dieser Seite zurückzukehren, oder eine Schaltfläche in der Frame-leiste um weiter in meiner Homepage zu stöbern.
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